Ein Tippfehler im Kennzeichen ist ärgerlich, denn nur wenn die E-Vignette für das exakt richtige Kennzeichen registriert wurde, ist diese für Ihre Reise gültig. Stellen Sie daher unbedingt vor der Reise sicher, dass Sie Ihre E-Vignette für das richtige Kennzeichen registriert haben.
Ob Sie das registrierte Kennzeichen der E-Vignette ändern können wenn Sie sich vertippt haben, hängt von den Mautgesetzen und Bedingungen der einzelnen Länder ab. Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Anleitung und Übersicht bereit:
Tschechien
Während des Gültigkeitszeitraumes haben Sie einmalig die Möglichkeit die Änderung von bis zu zwei Zeichen Ihres Kennzeichen sowie die Änderung des Land der Fahrzeugzulassung beim tschechischen Autobahnbetreiber zu beantragen.
Dafür benötigen Sie den so genannten Autorisierungscode der Vignette. Den Autorisierungscode finden Sie in der PDF Version der Vignette, die wir Ihnen nach der Bestellung per E-Mail gesendet haben ("Registrierungsbestätigung").
Bei ausländischen Fahrzeugen, die außerhalb Tschechiens zugelassen sind, müssen für die Änderung ggf. Nachweise (z.B. Fahrzeugschein) eingereicht werden. Die Prüfung des Antrags erfolgt durch den Autobahnbetreiber und kann einige Tage in Anspruch nehmen. vintrica kann diesen Vorgang nicht beschleunigen. Planen Sie für den Änderungsantrag genug Zeit ein, denn die Änderung ist erst ab Genehmigung durch den Autobahnbetreiber wirksam.
Hier können Sie die Änderung beantragen: https://edalnice.cz/de/verwaltung-der-gekauften-vignette/index.html#/charge_management
Wenn Sie mehr als 2 Zeichen ändern müssen oder nicht mehr genug Zeit bleibt, das Ergebnis des Änderungsantrags abzuwarten, bleibt nur die Option, die falsche Vignette verfallen zu lassen und eine neue Vignette mit richtigem Kennzeichen zu bestellen.
Ungarn
Bei einem nicht korrekt angegebenen Kennzeichen oder Nationalitätszeichen mit einer Abweichung von maximal 3 Zeichen, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 60 Tagen ab Gültigkeitsbeginn der Vignette persönlich vor Ort in einem Büro des Kundendienstes der Nationalen Mauterhebung Geschlossene Gesellschaft Dienstleistungs-AG einen Antrag auf Korrektur der Vignette zu stellen. Für das Verfahren benötigen Sie den Kfz Zulassungsschein, die Bestätigung des Kaufs der Vignette und Ihren Personalausweis/Reisepass. Die Gebühr für die Änderung der Vignette beträgt 1.470 HUF (Stand 01/2025). Falls Sie die 0 (Null, die Zahl) und das O (o, der Buchstabe) verwechselt haben, fällt keine Gebühr an.
Alternativ bleibt die Möglichkeit, die falsche E-Vignette verfallen zu lassen und eine neue E-Vignette mit richtigem Kennzeichen zu registrieren.
Slowenien
Die Mautbedingungen des Autobahnbetreibers in Slowenien erlauben keine nachträgliche Änderung des registrierten Kennzeichens der E-Vignette. Es bleibt daher nur die Option, die falsche Vignette verfallen zu lassen und eine neue E-Vignette mit richtigem Kennzeichen zu registrieren.
Slowakei
Die nachträgliche Änderung von registrierten Kennzeichen für E-Vignetten aus der Slowakei ist leider nicht möglich. Es bleibt daher nur die Option, die falsche Vignette verfallen zu lassen und eine neue E-Vignette mit richtigem Kennzeichen zu registrieren.
Rumänien
Die nationalen Mautgesetze und Bedingungen in Rumänien erlauben keine nachträgliche Änderung von registrierten Kennzeichen für E-Vignetten in Rumänien. Es bleibt daher nur die Option, die falsche Vignette verfallen zu lassen und eine neue E-Vignette mit richtigem Kennzeichen zu registrieren.
Bulgarien
Die nationalen Mautgesetze und Bedingungen in Bulgarien erlauben keine nachträgliche Änderung von registrierten Kennzeichen für E-Vignetten in Bulgarien. Es bleibt daher nur die Option, die falsche Vignette verfallen zu lassen und eine neue E-Vignette mit richtigem Kennzeichen zu registrieren.
Schweiz
Die für die E-Vignette zuständige Schweizer Behörde lässt leider keine nachträglichen Änderungen von E-Vignetten zu. Es bleibt nur die Option, eine neue E-Vignette mit richtigem Kennzeichen zu registrieren.