Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Autofahrer das Kennzeichen einer bereits gekauften E‑Vignette ändern möchten. Ob eine solche Änderung möglich ist, richtet sich ausschließlich nach den Mautgesetzen und Vorgaben der jeweiligen Mautbehörden und Autobahnbetreibern.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Regelungen zur Kennzeichenänderung in den von vintrica angebotenen Ländern sowie Informationen zur Beantragung und zu möglichen Ausnahmen:
Tschechien
Eine einmalige Änderung von bis zu zwei Zeichen des Kennzeichens sowie des Landes der Fahrzeugzulassung ist während des Gültigkeitszeitraumes möglich.
Für die Änderung benötigen Sie den sogenannten Autorisierungscode Ihrer Vignette. Diesen finden Sie in der PDF-Version der Vignette, die Sie per E-Mail von uns erhalten haben („Registrierungsbestätigung“).
Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen sind ggf. zusätzliche Nachweise (z. B. Zulassungsbescheinigung) erforderlich. Die Prüfung erfolgt durch die tschechische Mautbehörde und kann einige Tage dauern.
Den Antrag auf Änderung können Sie hier stellen: https://edalnice.cz/de/verwaltung-der-gekauften-vignette/index.html#/charge_management
Wenn mehr als zwei Zeichen geändert werden müssen oder nicht genug Zeit bleibt, die Genehmigung abzuwarten, bleibt nur die Möglichkeit, eine neue E‑Vignette mit anderem Kennzeichen zu erwerben.
Ungarn
Bei einem nicht korrekt angegebenen Kennzeichen oder Nationalitätszeichen mit einer Abweichung von maximal 3 Zeichen, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 60 Tagen ab Gültigkeitsbeginn der Vignette persönlich vor Ort in einem Büro des Kundendienstes der Nationalen Mauterhebung Geschlossene Gesellschaft Dienstleistungs-AG einen Antrag auf Korrektur der Vignette zu stellen. Für das Verfahren benötigen Sie den Kfz Zulassungsschein, die Bestätigung des Kaufs der Vignette und Ihren Personalausweis/Reisepass. Die Gebühr für die Änderung der Vignette beträgt 1.470 HUF (Stand 01/2025). Falls Sie die 0 (Null, die Zahl) und das O (o, der Buchstabe) verwechselt haben, fällt keine Gebühr an.
Alternativ bleibt die Möglichkeit, die E-Vignette verfallen zu lassen und eine neue E-Vignette mit anderem Kennzeichen zu registrieren.
Slowenien
Eine nachträgliche Änderung des Kennzeichens ist nicht möglich. Es muss eine neue E‑Vignette gekauft werden.
Slowakei
Die slowakische Mautbehörde erlaubt keine nachträgliche Änderung registrierter Kennzeichen. Es muss eine neue E‑Vignette gekauft werden.
Rumänien
Eine nachträgliche Änderung des bei der Registrierung angegebenen Kennzeichens ist nach rumänischem Mautrecht nicht zulässig. Es muss eine neue E-Vignette gekauft werden.
Bulgarien
Eine nachträgliche Änderung des Kennzeichens ist nicht möglich. Es muss eine neue E‑Vignette gekauft werden.
Schweiz
Eine nachträgliche Änderung des Kennzeichens ist nicht möglich. Es muss eine neue E‑Vignette gekauft werden.
Hinweis:
vintrica hat auf diese nationalen Regelungen keinen Einfluss. Die Entscheidung über Zulässigkeit und Ablauf von Änderungen liegt allein bei den zuständigen Mautbehörden der jeweiligen Länder. Wir können hier leider keine Ausnahmen machen oder von den Regelungen abweichen.