Es gibt viele Gründe, warum Sie möglicherweise das Kennzeichen Ihrer E-Vignette ändern möchten. Zum Beispiel, weil Sie ein neues Fahrzeug gekauft haben, wegen eines Defekts mit einem anderen Fahrzeug verreisen möchten, Sie umgezogen sind und deshalb ein neues Kennzeichen erhalten haben oder aus zahlreichen anderen Gründen.
Ob Sie das registrierte Kennzeichen der E-Vignette ändern können, hängt von den Mautgesetzen und Bedingungen der einzelnen Länder ab, für die Sie eine E-Vignette gekauft haben.
Wenn Sie lediglich einzelne Zeichen Ihres Kennzeichens ändern möchten weil Sie sich bei der Eingabe vertippt haben, dann lesen Sie bitte diesen Artikel.
Tschechien
Die Mautgesetze und Bedingungen des Autobahnbetreibers erlauben keine nachträgliche Änderung von bereits registrierten Vignetten. Die einzige Option ist, die bestehende Vignette verfallen zu lassen und eine neue Vignette zu registrieren. Wenn Sie für die alte Vignette ein Abo ("automatische Verlängerung") abgeschlossen haben, denken Sie bitte daran, das Abo zu deaktivieren.
Ungarn
Fragen zur Änderung von bereits registrierten E-Vignetten kann der ungarische Autobahnbetreiber beantworten.
Wenden Sie sich bitte an das Callcenter des nationalen ungarischen Mautdienstes. Das Callcenter ist rund um die Uhr auf Ungarisch, werktags auf Deutsch und täglich zwischen 8:00 und 16:00 Uhr auf Englisch erreichbar:
Internationale Telefonnummer: +36 (36) 587-500.
Schweiz
Wenn Sie das Kontrollschild Ihres Fahrzeugs ändern (z.B. aufgrund eines Umzugs, Verlusts oder Diebstahls), können Sie Ihre Vignette auf das neue Kontrollschild übertragen. Voraussetzung dafür ist, dass Fahrzeug und Halter/-in identisch bleiben.
Hier finden Sie eine Anleitung zur Änderung Ihrer Schweizer E-Vignette
Neues Fahrzeug aber Kontrollschild bleibt gleich
Da die E-Vignette an das Kontrollschild gebunden ist, gilt diese bei einem Fahrzeugwechsel ohne Kontrollschildwechsel auch automatisch für das neue/andere Fahrzeug. Es besteht kein Handlungsbedarf.
Neues Fahrzeug und neues Kontrollschild
Bei Fahrzeugwechsel und Kontrollschildwechsel kann die E-Vignette nicht übertragen werden. Die einzige Option ist, die bestehende Vignette verfallen zu lassen und eine neue Vignette zu registrieren. Wenn Sie für die alte Vignette ein Abo ("automatische Verlängerung") abgeschlossen haben, denken Sie bitte daran, das Abo zu deaktivieren.
Slowenien
Die Mautgesetze und Bedingungen des Autobahnbetreibers erlauben keine nachträgliche Änderung von bereits registrierten Vignetten. Die einzige Option ist, die bestehende Vignette verfallen zu lassen und eine neue Vignette zu registrieren. Wenn Sie für die alte Vignette ein Abo ("automatische Verlängerung") abgeschlossen haben, denken Sie bitte daran, das Abo zu deaktivieren.
Slowakei
Die Mautgesetze und Bedingungen des Autobahnbetreibers erlauben keine nachträgliche Änderung von bereits registrierten Vignetten. Die einzige Option ist, die bestehende Vignette verfallen zu lassen und eine neue Vignette zu registrieren. Wenn Sie für die alte Vignette ein Abo ("automatische Verlängerung") abgeschlossen haben, denken Sie bitte daran, das Abo zu deaktivieren.
Rumänien
Die Mautgesetze und Bedingungen des Autobahnbetreibers erlauben keine nachträgliche Änderung von bereits registrierten Vignetten. Die einzige Option ist, die bestehende Vignette verfallen zu lassen und eine neue Vignette zu registrieren. Wenn Sie für die alte Vignette ein Abo ("automatische Verlängerung") abgeschlossen haben, denken Sie bitte daran, das Abo zu deaktivieren.
Bulgarien
Die Mautgesetze und Bedingungen des Autobahnbetreibers erlauben keine nachträgliche Änderung von bereits registrierten Vignetten. Die einzige Option ist, die bestehende Vignette verfallen zu lassen und eine neue Vignette zu registrieren. Wenn Sie für die alte Vignette ein Abo ("automatische Verlängerung") abgeschlossen haben, denken Sie bitte daran, das Abo zu deaktivieren.