vintrica würde Ihnen gerne helfen, eine E‑Vignette zu stornieren und den Kaufbetrag zu erstatten. Als Verkaufsstelle für E‑Vignetten müssen wir uns jedoch an die Mautgesetze und Richtlinien der jeweiligen Autobahnbetreiber und Mautbehörden halten. Nicht vintrica, sondern die Autobahnbetreiber und Mautbehörden legen verbindlich fest, ob und unter welchen Bedingungen eine E‑Vignette storniert werden kann.
Leider erlaubt kein Autobahnbetreiber und keine Mautbehörde die Stornierung oder Rückgabe einer E‑Vignette nach dem Kauf. Dies gilt auch dann, wenn die Vignette noch nicht genutzt oder der erste Gültigkeitstag noch nicht erreicht wurde. Der Hintergrund ist, dass E‑Vignetten nach der Aktivierung im Mautsystem unmittelbar für Ihr Kennzeichen registriert werden und nicht mehr „ungeschehen“ gemacht werden können.
Wenn Sie eine E‑Vignette versehentlich gekauft oder Ihre Reisepläne geändert haben, bleibt daher nur die Möglichkeit, die bestehende Vignette verfallen zu lassen und – falls erforderlich – eine neue E‑Vignette für den gewünschten Zeitraum zu erwerben.
Ausnahme:
Wenn Sie beim Kauf den Flex‑Service von vintrica hinzugebucht haben, können Sie Ihre E‑Vignette vor dem ersten Gültigkeitstag stornieren und erhalten den Vignettenpreis zurück. Alle Informationen zum Flex‑Service finden Sie hier.